Die Bundestierärztekammer möchte Sie mit diesem Merkblatt darüber informieren, wie Tierärzte ihre Leistungen berechnen, nämlich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung.
Für Sie ist die GOT vielleicht wie ein "Buch mit sieben Siegeln".
Leider müssen in ihr aber wegen der Genauigkeit einige Fachbegriffe verwendet werden. Außerdem kann sie keine pauschalen Preise angeben, sondern nur die Gebühr für die einzelnen Behandlungsschritte.
Allgemeine Bestimmungen
Gebührenverzeichnis
Das Gebührenverzeichnis enthält im Teil A Grundleistungen, z. B. "Beratung", "Allgemeine Untersuchung mit Beratung", im Teil B Besondere Leistungen, z. B. "Injektion", "Kastration", "Verband anlegen".
Fast immer besteht eine Behandlung aus mehreren Schritten, also verschiedenen Positionen des Gebührenverzeichnisses.
Beispiel I: Behandlung einer Otitis (Ohrenentzündung) beim Hund*)
| Behandlungsschritt | 1fach | 3fach |
| Allgemeine Untersuchung | 12,03 | 36,09 |
| Eingehende Untersuchung Ohr | 5,72 | 17,16 |
| Mikroskopische Untersuchung | 5,72 | 17,16 |
| Otitis-Erstbehandlung | 8,59 | 25,77 |
| Eingeben von Medikamenten | 2,30 | 6,90 |
| + Arzneimittel | ... | ... |
| Zwischensumme | ... | ... |
| + 19% Mehrwertsteuer | ... | ... |
| Endsumme | ... | ... |
Beispiel II: Kastration einer Kätzin*)
| Behandlungsschritt | 1fach | 3fach |
| Allgemeine Untersuchung | 8,02 | 24,06 |
| Injektionsnarkose | 17,18 | 51,54 |
| Kastration | 51,54 | 154,62 |
| Injektion(en) je | 5,15 | 15,45 |
| + Arzneimittel | ... | ... |
| + Material (z.B. Nahtmaterial) | ... | ... |
| Zwischensumme | ... | ... |
| + 19% Mehrwertsteuer | ... | ... |
| Endsumme | ... | ... |
*) Die Berechnungen gelten nur für den beschriebenen Routinefall. Bei einer Ohrenentzündung werden z.B. meist mehrere Behandlungen nötig sein.
Wenn in Beispiel II bei der allgemeinen Untersuchung der Katze Anzeichen für eine Herzerkrankung festgegestellt würden, möchte das Herz zunächst eingehend weiter untersucht werden.
Höhere Gebühren würden z. B. auch bei einem anderen Narkoseverfahren oder intravenösen Injektionen anfallen.
Die Bundestierärztekammer rät Ihnen: Sprechen Sie mit Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt!
Lassen Sie sich erklären, welche Untersuchungen nötig sind und wie dann je nach Diagnose behandelt wird.
Lassen Sie sich auch die voraussichtlichen Kosten erläutern.
Aber bedenken Sie bitte: Ihr Tier ist ein lebendiges Individuum ein Kostenvoranschlag wie bei einem Handwerker ist nicht möglich!