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Tierärzte warnen: Internethandel mit Tierarzneimitteln ist verboten

Laut Arzneimittelgesetz besteht ein grundsätzliches Verbot für den Versand von Tierarzneimitteln, die in Deutschland der Apothekenpflicht unterliegen oder sogar nur auf tierärztliche Verschreibung in die Hand des Tierbesitzers gelangen dürfen. Gesetzlich vorgeschrieben ist auch, dass Tierhalter diese Arzneimittel nur in einer Apotheke oder beim Tierarzt erwerben dürfen. Ausnahmen vom Versandhandelsverbot existieren nur für bestimmte Heimtiere, wie zum Beispiel Zierfische, Brieftauben oder Terrarientiere und für frei verkäufliche Arzneimittel.
Diese Regelungen unterstreichen die Bedeutung einer fachkundigen Beratung vor dem Einsatz von Tierarzneimitteln. Bevor die Mittel angewendet werden, soll sich jeder Tierhalter über die Wirksamkeit und eventuelle Nebenwirkungen vom Apotheker oder Tierarzt aufklären lassen. Nur ein Fachmann weiß, welche Substanzen für bestimmte Tierarten schädlich sind und welche gefahrlos eingesetzt werden können. Unter die Verschreibungspflicht werden darüber hinaus solche Arzneimittel gestellt, die ohne tierärztliche Beratung gefährlich sein können auch für den Anwender oder die Umwelt. Daher sollten alle Tierarzneimittel immer zielgerichtet und nie überflüssigerweise eingesetzt werden. So besteht zum Beispiel bei unkontrolliertem Antibiotikaeinsatz die erhöhte Gefahr, dass Krankheitserreger Resistenzen ausbilden. Besonders problematisch ist der illegale Einsatz von Arzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren. Hier können Rückstände von Arzneimitteln im Lebensmittel für den Verbraucher gefährlich sein, wenn die Kontrolle durch den Fachmann fehlt.
PRESSEINFORMATION
Bundestierärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen
Tierärztekammern e.V., Oxfordstr. 10, 53111 Bonn,
Tel. (02 28) 7 25 46-0/-70, Fax 7 25 46 66
Presse- und �ffentlichkeitsarbeit: Dr. Inge Brinkmann
PM 12/07, 25. September 2007
